Compliance

Die Erbringung von Dienstleistungen jedweder Art ist ein Prozess mit vielen Beteiligten und vielen Hürden. Diese komplexen Anforderungen und der sich ständig wandelnde rechtliche und normative Rahmen erfordern in der Unternehmensführung und der Zusammenarbeit klare Regeln.

Als Dienstleistungsunternehmen legen wir dabei Wert auf partnerschaftlichen Umgang mit unseren Kunden und Kooperationspartnern. Unser oberstes Unternehmensziel, langfristige Gewinne zu erwirtschaften, erreichen wir nur durch eine enge partnerschaftliche Zusammenarbeit, die für Kunde, Kooperationspartner und uns zu erfolgreichen Projektergebnissen führt.

 

Aus diesem Grund hat die DTS Unternehmensleitung ein Compliance Leitbild entwickelt, um das „Was“ der Unternehmensstrategie durch das „Wie“ zu konkretisieren und verbindlich festzuschreiben.

Unter „Compliance“ wird dabei in der DTS Unternehmensgruppe die Einhaltung der geltenden Gesetze, Richtlinien, Vereinbarungen und Kodizes verstanden. Die unternehmerischen Handlungen sollen auch in Übereinstimmung mit den internen Regeln sowie mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen von Moral und Ethik stehen. Eine partnerschaftliche, offene Kommunikation sorgt dafür, dass Compliance im Unternehmen umgesetzt und weiterentwickelt werden kann.

Bewährte Kontrollmechanismen werden durch regelmäßige Audits überprüft und bei Bedarf erweitert oder angepasst. Die verantwortlichen Mitarbeiter der DTS Unternehmensgruppe werden regelmäßig über die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien informiert.

COMPLIANCE- LEITBILD

Als Dienstleistungsunternehmen legen wir Wert auf partnerschaftlichen Umgang mit unseren Kunden und Kooperationspartnern. Unser oberstes Unternehmensziel, langfristige Gewinne zu erwirtschaften, erreichen wir nur durch eine enge partnerschaftliche Zusammenarbeit, die für Kunde, Kooperationspartner und uns zu erfolgreichen Projektergebnissen führt. Diese Anforderungen sowie der sich ständig wandelnde rechtliche Rahmen und eine sensibilisierte Öffentlichkeit bzgl. dessen Nichteinhaltung erfordern ein Besinnen auf Werte und Normen wie Partnerschaften auf Augenhöhe, Integrität und Vertrauenswürdigkeit. Dies erfolgt nicht nur, um Imageschädigung und Strafen zu entgehen, sondern insbesondere auch, um einen Beitrag zur Verbesserung der Zusammenarbeit aller beteiligten Partner zu leisten. Dies war der Grund, warum die DTS Unternehmensleitung ein Compliance Leitbild entwickelt hat, um das „Was“ (Unternehmensstrategie) durch das „Wie“ zu konkretisieren und verbindlich festzuschreiben. Eine partnerschaftliche, offene Kommunikation ist Voraussetzung dafür, dass Compliance im Unternehmen umgesetzt und weiterentwickelt werden kann. Die Analyse der Arbeit erfolgt in offener Diskussion innerhalb eines Gremiums mit dem Ziel, die Abläufe über Korrekturmaßnahmen in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu optimieren. Zum Umgang miteinander gehört, dass auch unterschiedliche Meinungen zugelassen werden.

Was bedeutet Compliance für uns?

» Unter Compliance verstehen wir die Einhaltung der, für die Geschäftsfelder Dienstleistungen, Facility- Services und Sicherheitsdienstleistungen der DTS Unternehmensgruppe geltenden gesetzlichen Pflichten, Vorschriften und Richtlinien sowie die Selbstverpflichtung zur Einhaltung eigener Regeln. » Insofern steht unser Handeln in Übereinstimmung mit den allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen von Moral und Ethik.

Unser Compliance Leitbild

» Die Geschäftsfelder der DTS Unternehmensgruppe führen die Geschäfte traditionell in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Gesetzen sowie allgemein anerkannten ethischen Grundsätzen. Damit verbunden ist die Selbstverpflichtung zur Einhaltung eigener Regeln. » Jeder im Unternehmen – Gesellschafterin, Führungskräfte und Mitarbeiter(innen) – sowie unsere Beteiligungen und Kooperationspartner leisten dazu einen grundlegenden Beitrag, indem sie ihr Verhalten und Handeln an geltenden Gesetzen, Grundsätzen und Regeln ausrichten. » Insofern ist diese Selbstverpflichtung für uns zukünftig auch Maßstab zur Auswahl von Führungskräften und Mitarbeiter(innen) sowie zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden und Kooperationspartnern. » Alle Führungskräfte und Mitarbeiter(innen) der DTS Unternehmensgruppe sind angehalten, Verstößen gegen Gesetze, Richtlinien oder Grundsätze im Einklang mit unseren Unternehmenswerten entgegenzuwirken. Erster Ansprechpartner für die Einhaltung der Compliance Standards ist der unmittelbare Vorgesetzte. ». » Keinem darf aus der Einhaltung von Recht, Gesetz und den Vorgaben der Compliance Standards ein Nachteil im Unternehmen erwachsen. Unsere Compliance Standards im Überblick Ausgehend von unserem Compliance Leitbild wollen wir unser Verhalten und unternehmerisches Handeln an unseren Compliance Standards zu folgenden Themen ausrichten: » Segmentstrategie und segmentübergreifende Zusammenarbeit » Zusammenarbeit mit Kunden und Kooperationspartnern » Wettbewerbswidrige Absprachen » Umgang mit Unternehmenseigentum und –vermögen » Soziale Verantwortung » Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit » Umweltschutz » Transparenz und Informationspolitik » Interessenkonflikte und Bestechlichkeit » Bestechung und Korruption » Spenden und Sponsoring » Datenschutz » Vertraulichkeit

Wir konzentrieren uns auf das, was wir beherrschen und distanzieren uns von unüberschaubaren Risiken. Wir haben uns auf diese Strategie verständigt und in einem verbindlichen Strategieleitfaden festgelegt. Wir verpflichten uns zur Einhaltung. Zur Gewährleistung einer reibungslosen, fairen und Verantwortungsvollen Zusammenarbeit zwischen den einzelnen strategischen Geschäftseinheiten sind, die im Rahmen des Strategieleitfadens vereinbarten wechselseitigen Informationspflichten und Regeln der Zusammenarbeit für uns alle verbindlich. Zusammenarbeit mit Kunden und Kooperationspartnern die Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden und Kooperationspartnern sind von gegenseitiger Fairness geprägt. Wir bekennen uns zu unseren Grundsätzen „EHRLICHKEIT. ZUVERLÄSSIGKEIT. HILFSBEREITSCHAFT. “. Sie sind unsere Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Kooperationspartnern. Wir bieten nur Projekte an, die wir beherrschen und versprechen nur das, was wir auch halten können.

Wettbewerbswidrige Absprachen

Wir treffen keine wettbewerbswidrigen Absprachen. Dies betrifft auch Absprachen mit Kunden und Kooperationspartnern, die Wettbewerber in ihrer Freiheit einschränken sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen autonom zu bestimmen. Wettbewerbswidrige Absprachen gehen zulasten eines fairen und fördernden Wettbewerbs. Diese hindern uns, uns ständig zu verbessern, unterdrücken unsere technische und kaufmännische Kompetenz und führen letztendlich zum Stillstand. Wettbewerbswidrige Absprachen benachteiligen uns somit selbst. Wettbewerbswidrige Absprachen sind strafbar und führen zu erheblichen Geldstrafen, Schadenersatzforderungen und/oder Vergabesperren. Daher halten wir die geltenden Gesetze ein, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere geltende Kartellgesetze und sonstige Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs. 

Umgang mit Unternehmenseigentum und –vermögen 

Wir alle haben die Pflicht, mit dem Eigentum und dem Vermögen des Unternehmens, unserer Kunden und Kooperationspartner zweckmäßig, sparsam und in jeder Hinsicht verantwortlich umzugehen. Dies ist wesentliche Voraussetzung für die Sicherung unserer Unabhängigkeit und des Bestandes als Unternehmen.

Soziale Verantwortung

Wir gewährleisten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der europäischen und nationalen Bestimmungen. Voraussetzung ist dabei die Beachtung der einschlägigen Vorschriften sowie die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Wir unterstützen eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt. Wir verpflichten uns im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jeder Form von Diskriminierung entgegen zu treten. 

Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit 

Wir dulden keine Form von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit. Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit fördern ausschließlich leistungsschwache Unternehmen am Markt. Sie fördert Preisdumping und schlechte Qualität, schädigt den Arbeitsmarkt und soziale Sicherungssysteme. Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sind strafbar und können neben Imageverlusten hohe Geldstrafen und/oder hohe Haftstrafen nach sich ziehen.

Umweltschutz

Nachhaltiges Wirtschaften und Umweltschutz sind für uns zentrale Inhalte des eigenen Selbstverständnisses. Bei allen Maßnahmen zum Umweltschutz ist es vorrangiges Ziel, Entscheidungen und Abläufe im Unternehmen so abzustimmen, dass gesetzliche Forderungen eingehalten und der nachhaltige Umgang mit natürlichen Ressourcen gebührend berücksichtigt und kontinuierlich verbessert wird. Gleichzeitig sollen im Zuge unserer Tätigkeiten Umweltschäden vermieden und die Beeinträchtigung der Umwelt auf das technisch und organisatorisch unvermeidliche Maß reduziert werden. Wir unterstützen nachhaltiges Wirtschaften und umweltbewusstes Handeln unserer Führungskräfte und Mitarbeiter(innen).

Transparenz und Informationspolitik

Wir verpflichten uns, einen schnellen und reibungslosen Informationsaustausch innerhalb des Unternehmens sicherzustellen. Für die Tätigkeit relevantes Wissen darf nicht unrechtmäßig vorenthalten, verfälscht oder selektiv weitergegeben werden. Informationen sind richtig und vollständig an andere berechtigte Bereiche weiterzugeben. 

Interessenkonflikte und Bestechlichkeit 

Wir vermeiden Situationen, in denen unsere persönlichen oder finanziellen Interessen, mit denen der DTS Unternehmensgruppe in Konflikt geraten. Insbesondere ist es untersagt, sich an den Unternehmen von Wettbewerbern, Partnern oder Kunden zu beteiligen oder Geschäftsbeziehungen mit ihnen im privaten Umfeld einzugehen, wenn dies zu einem Interessenkonflikt führen kann. Ein solcher Konflikt ist immer dann gegeben, wenn Art und Umfang einer Beteiligung dazu geeignet sind, Handlungen in Ausübung der Tätigkeit bei der DTS in irgendeiner Form zu beeinflussen. Kein Mitarbeiter darf Vorteile – in welcher Form auch immer, insbesondere persönliche Geschenke oder Vorteile, die sich aus Geschäftsbeziehungen von einer der Firmen der DTS Unternehmensgruppe ergeben – annehmen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise angenommen werden muss, dass sie geschäftliche Entscheidungen oder Transaktionen beeinflussen können. Einladungen müssen sich innerhalb der Grenzen geschäftsüblicher Gastfreundschaft halten.

Korruption und Bestechung

Korruption ist gesetzlich im In- und Ausland auch im privaten Geschäftsverkehr verboten und strafbar. Im Zentrum von Bestechung und Korruption steht immer die persönliche Bereicherung einer Person unter Missbrauch ihrer Macht. Dies geschieht in aller Regel zu Lasten eines fairen und fördernden Wettbewerbs, der insbesondere leistungsfähige und gesunde Unternehmen wie die Unternehmen der DTS Unternehmensgruppe stützt. Wir lehnen daher jede rechtswidrige Form einer Einflussnahme auf Entscheidungen unserer Kunden und sonstigen Geschäftspartnern ab. In diesem Zusammenhang versuchen wir nicht, Geschäftspartnern, deren Mitarbeitern oder sonstigen Dritten Vorteile zu verschaffen, die dazu geeignet sind, Handlungen und Entscheidungen des Empfängers unzulässig zu beeinflussen. Dritte (zum Beispiel Berater, Makler, Sponsoren, Vertreter oder andere Vermittler) dürfen nicht zur Umgehung dieser Regelung genutzt werden. 

Spenden und Sponsoring 

Genehmigte Spenden und Sponsoring müssen im Einklang mit gesellschaftlichen Werten und dem Unternehmensleitbild der DTS Unternehmensgruppe stehen. Der finanzielle Rahmen für Spenden und jedes Sponsoring ist grundsätzlich mit der Holding-Geschäftsführung abzustimmen.

Datenschutz

Wir halten die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Daten von Beschäftigten, Kunden, Partnern und Treuegebern ein. Zum Schutz personenbezogener Daten ist im Rahmen der zugewiesenen Aufgabe die notwendige Sorgfalt anzuwenden. Diese sind vertraulich und weisungsgerecht zu behandeln. Im Zweifelsfall oder bei offenen Fragen ist der Vorgesetzte und/oder der zuständige Datenschutzbeauftragte unverzüglich zu informieren. Vertraulichkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für andere Informationen, an deren Geheimhaltung DTS, seine Partner und Kunden ein Interesse haben. Solche Informationen dürfen nicht ohne Erlaubnis an Unbefugte weitergegeben werden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.